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LG Stade, 10.08.2016 - 2 O 352/15 |
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- BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II …
Auszug aus LG Stade, 10.08.2016 - 2 O 352/15
Die Klägerin ist als Rentenversicherung anspruchsberechtigte Versicherungsträgerin im Sinne des § 116 SGB X (…KassKomm/Kater, 89. EL März 2016, § 116 SGB X Rn. 20) und die hier nicht zu beanstandende Leistung der Erwerbsminderungsrente ist eine Sozialleistung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 -, juris).Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist neben der Hilfebedürftigkeit jedoch auch die Erwerbsfähigkeit und dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Wiedereingliederung zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 -, juris Rn. 21).
Insofern ist in konsequenter Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.06.2013 aaO.) zur Kongruenz von Arbeitslosengeld II und Erwerbsschaden auch die Unterhaltsverpflichtung, die im Rahmen der Zahlung von Arbeitslosengeld II der Staat übernimmt, zum Erwerbsschaden kongruent.